Wichtige Beschränkungen und anwendungstechnische Grenzen:
- Der Kunde/Monteur ist für die Auswahl des Folientyps und dessen Verträglichkeit mit der Verglasung verantwortlich.
- Alle Folien können auf ESG eingesetzt werden, außer BlackOut und WhiteOut.
- Scheibengröße: Bei Glas mit Kantenlänge größer als 3,5 m und/oder Fläche größer als 4,65 m², Folien nur auf ESG einsetzen.
- Glasdicke: Klarglas mit Dicke größer als 9,5 mm, gefärbtes Glas mit Dicke größer als 6 mm, Folien nur auf ESG einsetzen.
- Einbauhöhe: größer als 2300 m über NN: schriftliche Freigabe von Solar Screen erforderlich.
- vor Installation auf VSG schriftliche Freigabe von Solar Screen erforderlich.
- Innenseiten von Dach- und Schrägverglasungen: hier ist die Folienmontage strengstens untersagt.
- Bei Begrenzung der Montagemöglichkeit auf ESG: Bei Isolierglas muss nur die Oberfläche, auf die Folie montiert wird, aus ESG bestehen.
Die Gewährleistung/Garantie verfällt, wenn:
- die Montage-, Verlege- und Pflegearbeiten nicht den, durch Soldera veröffentlichten Montage-, Verlege- und Pflegeanleitungen entsprechen.
- zwei oder mehrere Folienschichten auf der gleichen Glasoberfläche installiert sind.
- Autotönungsfolien auf Flachgläsern installiert werden.
- die zu beschichtenden Gläser aus über 3fach-Konstruktionen bestehen, eine texturierte Oberfläche haben, aus Drahtglas bestehen, oder wenn Isoliergläser VSG beinhalten.
- Folie auf Glasoberflächen montiert wird, auf denen Farben, Beschriftungen/Logos oder sonstige Aufkleber, bestehende oder tempoäre Dekorationen vorhanden sind, oder Schrägverglasungen von innen beschichtet werden.
- zu beschichtendes Glas Vorschäden, z. B. Ausmuschelungen, Risse im Kantenbereich oder Löcher aufweist, oder wenn Licht zwischen dem Rahmen und der Verglasung durchscheint.
- Folien auf andere Untergründe als Glas montiert wird.
- Glasflächen nur teilflächig beschichtet werden.
- die Verglasung Teilverschattungen ausgesetzt ist (z.B. durch Gebäudeüberstände, Pfeiler, Bäume und sonstige Gewächse, andere Gebäude/Gebäudeteile).
- Verglasung nicht rechteckig und Flächen größer als 1,65 m² ist.
- Schäden durch Naturgewalten verursacht werden (z. B. Unfall, Explosion, Sturm, Feuer, Hagel, Überflutung)
- Folien an Schrägverglasungen installiert werden deren Winkel unter 25° beträgt.